Dienstag, 21. August 2007
Fossiliensammeln in vielen Bundesländern verboten
Video "Fossielen zoeken" (Fossilien suchen in den Solnhofener Plattenkalken) bei Youtube
http://www.youtube.com/watch?v=TRVHQzt93fY
Wiesbaden / Mainz (fossilien-welt) - In Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen gehören auch Fossilien zu den geschützten Bodendenkmälern. Auf diese nicht allgemein bekannte Tatsache weist ein Beitrag auf der Webseite der hessischen Polizei hin.
Der aufschlussreiche Artikel trägt die Überschrift "Raubgrabungen und der illegale Handel mit archäologischem/paläontologischem Kulturgut". Der vollständige Beitrag ist unter der Internetadresse http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/b35/b3570ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046.htm nachzulesen.
In dem Artikel wird die Bevölkerung aufgefordert, bei Verdacht auf eine Raubgrabung die Polizei und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu informieren. Außerdem wird empfohlen, niemals Kulturgüter mit ungeklärter Herkunft auf Schatzsuchertreffen oder auf Flohmärkten, Börsen, im Antikenhandel oder Internet zu kaufen.